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   VG Wiesbaden, 17.04.2013 - 1 O 342/13.WI, (alt 1 L 1187/12.WI)   

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https://dejure.org/2013,9384
VG Wiesbaden, 17.04.2013 - 1 O 342/13.WI, (alt 1 L 1187/12.WI) (https://dejure.org/2013,9384)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.04.2013 - 1 O 342/13.WI, (alt 1 L 1187/12.WI) (https://dejure.org/2013,9384)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. April 2013 - 1 O 342/13.WI, (alt 1 L 1187/12.WI) (https://dejure.org/2013,9384)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 98 VwGO, § 485 Abs 1 ZPO, § 485 Abs 2 ZPO
    Kein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein selbständiges Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO im verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.04.2013 - 1 O 342/13
    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH, Beschluss vom16.09.2004 - III ZB 33/04 -, juris, Rdnr. 5).
  • VG Frankfurt/Main, 16.04.2012 - 9 O 925/12

    Ein selbstständiges Beweisverfahren nach § 495 Abs. 2 ZPO kommt grundsätzlich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.04.2013 - 1 O 342/13
    Für die Einleitung eines dem Hauptprozess vorgeschalteten gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO ist damit im Anfechtungsverfahren kein Raum" (Bay.VGH, a.a.O., juris, Rdnr. 4; ebenso VG Frankfurt, Beschluss vom 19.04.2012 - 9 O 925/12.F -, juris Rdnr. 11).
  • VGH Bayern, 04.12.2008 - 20 C 08.3090

    Selbstständiges Beweisverfahren unzulässig; Anspruchsgrundlage für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.04.2013 - 1 O 342/13
    Die Antragsteller haben keinen Sachverhalt dargelegt und glaubhaft gemacht, nach dem nachvollziehbar erscheint, dass sie im Wege des selbständigen Beweisverfahrens die Sicherung eines materiellen Anspruchs verfolgen und dass ihnen dieser Anspruch gegen die Antragsgegnerin zusteht, falls die unter Beweis gestellten Tatsachen vorliegen (vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 04.12.2008 - 20 C 08.3090 -, juris, Rdnr. 3).
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